Regelungen für Schulen vom 11. bis 21. Januar 2021
Distanzunterricht
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.
Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
Abschlussklassen
Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben.
Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und legt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht vor.
Klassenarbeiten
Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.