Die Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) Kreis Düren ist die Vertretung von circa 27.000 Schüler*innen im Kreis Düren. Zu den Hauptaufgaben der BSV gehört die Vertretung der Interessen der Schüler*innen, die Repräsentation gegenüber dem Kreis und den Kommunen sowie die Vernetzung der einzelnen Schüler*innenvertretungen (SVen) untereinander.
Die BSV hat im Grund genommen zwei Hauptorgane, die Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) und den Bezirksvorstand.
Die BDK ist das höchste beschlussfassende Gremium der BSV Düren. Auf ihr treffen sich die Delegierten aller Schulen, welche dort in einem demokratischen Verfahren gewählt werden. Jede Schule hat auf der BDK Stimmrecht, das sich nach der Schüler*innenzahl richtet, da jede Schule pro angefangene 500 Schüler*innen ein Mandat bekommt. Die BDK wird in der Regel drei Mal im Jahr einberufen (meistens im Oktober, Januar und April). Außerdem finden auf ihr einmal im Jahr die Wahlen zum Bezirksvorstand und für die Landesebene statt. Ein großer Bestandteil der BDK ist die Arbeit in verschiedenen Workshops zu schulrelevanten Themen. So wurden zum Beispiel auf der BDK im Januar zwei Workshop zu den Themen Rechtsextremismus und SV-Basics organisiert.
Der Bezirksvorstand ist hauptsächlich verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse, die auf den BDKen verabschiedet werden. Er besteht aus 14 Bezirksvorstandsmitgliedern, die immer für einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr gewählt werden. Der Bezirksvorstand tagt mindestens ein Mal im Monat im Kreishaus in Düren. Diese Sitzungen sind öffentlich, sodass alle Interessierten immer herzlich eingeladen sind. Zu den weiteren Aufgaben des Bezirksvorstandes gehören die Organisation der BDKen, die Planung und Durchführung von eigenen Projekten sowie die Kommunikation mit der lokalen Politik.
Im konkreten Fall unterstützt die BSV Düren die einzelnen SVen an den Schulen. So besuchen Bezirksvorstandsmitglieder beispielsweise die Schüler*innenrats- und SV-Sitzungen, helfen den Schulen bei der Ausarbeitung einer Satzung oder führen Workshops zu verschiedenen Themen durch.
Neben den Schüler*innen, die sich aktiv in die BSV-Arbeit einbringen, werden auch bis zu drei BSV-Lehrer*innen gewählt. Diese nehmen an den BDKen und den Bezirksvorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der BSV Düren sind der SV-Erlass des Kultusminsteriums NRW sowie das Schulgesetz des Landes NRW, im Besonderen §74.