Für weitere Informationen besucht entweder die Website von Fridays for Future https://fridaysforfuture.de/ oder schreibt uns eine E-Mail: bsvdueren@gmail.com

Rechtliche Belehrung zum Thema: Schulstreik, Demonstrationen und Beurlaubungen.

Gemäß Runderlass des Kulutusministeriums vom 26.03.1980, gilt das verfassungsmäßige Recht auf Streik nur für „Arbeitskämpfe tarifvertragfähiger Parteien“, ein Schüler*innenstreik sei daher unzulässig. Allerdings ist ein Schüler*innenstreik rechtlich nichts anderes als eine Demonstration für die als politische Veranstaltung eine Beurlaubung beantragt werden kann (Auf Basis §43 Abs. 3 SchuG, ErlassBeurlaubungen). Rund um das Thema Demonstrationen gibt es unterschiedliche Ansichten seitens der Schulverwaltung, die dem Thema kritisch gegenüber steht, und Verfassungsrechtlern die anderer Meinung sind.

 

Antrag 9. ordentliche BDK Nr. 6
Antrag an: Inhaltlich
Antragssteller: Erik Kieven, Jonas Weber
Antragsstellende Schule: Mitglieder des BeVos (BeVoMis)


Antragstext:
Die 9. Ordentliche BDK möge beschließen, dass die Bezirksschüler*innenvertetung Düren den inhaltlichen Antrag der 6. Ordentlichen BDK mit dem Titel  Solidarisierung mit ,Friday for Future“ streicht und durch folgenden Text ersetzt: „Die Bezirksschüler*innenvertretung Düren leistet zu dem Thema „Fridays for Future“ und allen anhängigen Fragen rein passive und informative Arbeit. Explizit werden hierbei Aufrufe zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Organisation unterlassen und Werbung im Allgemeinen. Begründet wird dies mit erheblichen rechtlichen Bedenken, die bei der nicht schulrechtskonformen Teilnahme an Demonstrationen der Organisation auftreten. Die BSV behält sich das Recht vor, dennoch über die Rechtslage der Veranstaltungen aufzuklären. Die Unterlassung der Werbung kann aufgehoben werden, wenn der Runderlass des Kulutusministeriums vom 26.03.1980 bezüglich Beurlaubungen dahingehend geändert wird, dass eine Teilnahme an den Veranstaltungen während der Schulzeit rechtlich unbedenklich ist.
Einstimmig angenommen

Bekanntmachung Polizei Aachen zur Differenzierung zwischen FFF und Ende Gelände

Außerdem appellieren wir an euch:

Wer Gewalt anwendet schadet den Forderungen und steht gegen ein demokratisches System!